Liebe Leiterinnen und Leiter der von uns geförderten Kultureinrichtungen,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) bedanken.
Die Schließung aller Kultureinrichtungen bis zum 19. April 2020 aufgrund der erheblichen Verbreitung des Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) ist eine bisher einmalige Situation. Dies führt zu einer Vielzahl von Fragen, wobei eine der wichtigsten Fragen dabei ist: wie die Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität in Ihrer Häusern im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt werden kann.
Zuerst möchte ich Sie zum aktuellen Stand informieren:
Die Schließung der staatlichen Theater, Opern und Konzerthäuser erfolgte zunächst in Abstimmung mit meinem Haus ab dem 11. März 2020. Durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin, die am Tag ihrer Verkündung in Kraft trat, wurden mit dem 14. März 2020 gemäß § 2 Abs. 3 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) alle Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Nach aktuellem Stand führt diese Maßnahme nicht zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). D.h. die seit der Schließung entstandenen Einnahmeausfälle werden nicht durch Entschädigungen nach dem IfSG kompensiert. Eine Entschädigung nach § 56 bzw. 66 IfSG (Quarantäne von Personen) bleibt davon unberührt.
Wie erfolgt die Kompensation finanzieller Einbußen?
Zwischen Bund und Ländern werden derzeit Möglichkeiten der Kompensation für Kultureinrichtungen und freie Kulturakteur/innen beraten. Das Ziel ist, eine möglichst flächendeckende Kompensation von Einbußen zu erreichen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Mitteilungen folgen.
Aber bereits jetzt gilt:
Der Bund hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Insoweit verweisen wir auf folgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus. Nach Rücksprache mit dem Arbeitsressort wird auch Kultureinrichtungen empfohlen, sich dazu an die für sie zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Durch das Kurzarbeitergeld besteht die Möglichkeit bis zu 60 bzw. 67 % der Personalkosten zzgl. der kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu refinanzieren. Der Arbeitgeber kann dabei die Entgelte auf 100% aufstocken, so dass die Beschäftigten trotz Kurzarbeit keinerlei finanzielle Einbußen hätten. Ich empfehle Ihnen so zu verfahren.
Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
– Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
– Stundung fälliger Steuerzahlungen
– Erlass von Säumniszuschlägen
– Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Die Künstlersozialkasse ist auch unbürokratisch bereit, fällige Beiträge zu stunden oder Vorauszahlungen für Beitragszahlungen abzusenken. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kuenstlersozialkasse.de <http://www.kuenstlersozialkasse.de> .
Auf Landesebene konnte ich für Sie zunächst erreichen, dass Sie ab sofort die Möglichkeit haben, Ihre Mittelabrufe an den erforderlichen Bedarf innerhalb des bisher genehmigten Zuschusses anzupassen. Das heißt: Sie können ggf. auf die gesamte zur Verfügung gestellte Fördersumme zugreifen. Im Ergebnis sollte durch diese Maßnahme die Zahlungsfähigkeit Ihrer Einrichtung kurzfristig stabilisiert werden können. Sollte eine Anpassung des bisher vereinbarten Mittelabrufs erforderlich sein, so bitte ich kurzfristig um Rückmeldung (einschließlich einer kurzen Begründung).
Die für den Mittelabruf erforderliche Anpassung Ihrer Liquiditätsplanung erstellen Sie bitte unter Berücksichtigung sämtlicher Einsparmöglichkeiten (z.B. Nichtbesetzung von Stellen).
Bitte beachten Sie: Sollten Sie durch mehrere Fördermittelgeber (z.B. Kofinanzierung) finanziert werden, bitte ich Sie, mit diesen zu den Veränderungen eine Abstimmung vorzunehmen.
Welche Hilfen gibt es für die von Ihnen häufig beschäftigten freien Mitarbeiter / Honorarkräfte?
Der Senat hat gestern in einer Sondersitzung ein Soforthilfeprogramm für von der Corona-Krise existentiell betroffene Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen beschlossen. Dieses Programm umschließt Berlins freie Kulturschaffende, darunter auch Honorarkräfte in der Vermittlungsarbeit. Zur Sicherung ihrer beruflichen und betrieblichen Existenz sollen sie schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 € beantragen können. Dabei muss die Notwendigkeit des Zuschusses für die berufliche Existenz und die Beantragung von anderen Hilfsprogramme – etwa des Bundes – erklärt werden. Doppelkompensationen sollen vermieden bzw. ggf. im Nachhinein korrigiert werden, der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche. Sollte es notwendig sein, können Einzelpersonen diesen Betrag nach sechs Monaten erneut beantragen.
Das Programm wird durch die Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt werden.
Die Mittelfreigabe wird in der kommenden Woche mit dem Abgeordnetenhaus abgestimmt. Antragsformulare und Vergaberichtlinien stehen im Moment noch nicht zur Verfügung, werden aber sehr kurzfristig erarbeitet. Aktuell ist daher die Antragstellung noch nicht möglich. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie umgehend informieren. Wir gehen davon aus, dass in Kürze auch auf den Websites der IBB und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Informationen veröffentlicht werden.
Die Pressemitteilung mit allen aktuell verfügbaren Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Informationen an Ihre freien Mitarbeiter / Honorarkräfte / Guides weiterleiten könnten.
Sofern ein Ausfallhonorar vertraglich vereinbart wurde, ist eine Zahlung durch Sie möglich. Sofern dies nicht der Fall ist, Sie also keine Verpflichtung eingegangen sein, wird gerade mit der Senatsverwaltung für Finanzen eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Wir bitten Sie hierzu um ein paar Tage Geduld.
Für das Land Berlin und seine Kultureinrichtungen ist die aktuelle Situation eine sehr große Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Meine Verwaltung und ich unterstützen Sie auch weiterhin bestmöglich und werden Sie über wesentliche neue Erkenntnisse informieren. Mein Dank gilt all Jenen, die unter extremen Bedingungen für den Kulturbetrieb dafür sorgen, dass Kulturangebote auch ohne Publikumsbetrieb wahrgenommen werden können und auf dem digitalen oder Rundfunkweg an unsere Zuschauer gebracht werden – und für die vielen Solidaritätsangebote und -aktivitäten! Das ist wirklich klasse.
Hinweisen möchte ich Sie zuletzt noch auf unsere Sonderwebseite zu den Hilfsmaßnahmen für Berlins Kultur und Kreativwirtschaft unter https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/, die wir laufend aktualisieren.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Dr. Klaus Lederer
Senator für Kultur und Europa
Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin
Tel. +49 (0)30 90 228-200
Fax +49(0)30 90 228-459